Hintergrund
Wer sind die Menschen, die von einem negativen Asylentscheid betroffen sind?
Abgewiesene Asylsuchende sind Menschen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde. Sie haben weder eine vorläufige Aufnahme (F) noch eine Asylgewährung (B) erhalten. Sie haben keinen Ausweis, der sie zum Aufenthalt in der Schweiz berechtigt. Sie haben mit der definitiven Ablehnung ihres Asylgesuches eine Wegweisung erhalten und müssten die Schweiz verlassen. Einige bleiben trotzdem, denn verschiedene Gründe machen ihnen die Rückreise in ihr Heimatland oder die Weiterreise in ein Drittland unmöglich. Manchen droht im Herkunftsland Verfolgung, Inhaftierung oder Krieg.
Recht auf Hilfe in Notlagen
Da die Schweizer Verfassung allen Menschen ein „Recht auf Hilfe in Notlagen“ (Artikel 12) garantiert, erhalten abgewiesene Asylsuchende Nothilfe. Im Kanton Zürich sind es 8.50 Franken pro Tag und ein Dach über dem Kopf. Ursprünglich als Unterstützungsleistung gedacht, ist das Nothilfesystem in der Schweiz aber zu einem Repressionsinstrument verkommen.
Zermürbungstaktik und Zwangsmassnahmen
Mit verschiedenen Massnahmen versuchen die Behörden, die Menschen mit negativem Asylentscheid zur Ausreise zu bewegen. Der Preis: Die Grundrechte der von Zermürbungstaktik und Zwangsmassnahmen betroffenen Menschen werden verletzt. Die negativen psychischen und physischen gesundheitlichen Folgen für Langzeit-Nothilfe-Empfangende sind teilweise gravierend.
Zu Zermürbungstaktik und Zwangsmassnahmen gehören
- Zentren an abgelegenen Standorten
- Keine Privatsphäre, Wohnen in Kollektivunterkünften
- Tägliche Unterschriftspflicht in den Notunterkünften
- Geldstrafen über 1000 Franken wegen „rechtswidrigem Aufenthalt“
- Polizeikontrollen in den Zentren
- Eingrenzungen (man darf den Bezirk des Rückkehrzentrums nicht verlassen)
- Gefängnisstrafen wegen "rechtswidrigem Aufenthalt" oder Verstoss gegen die Eingrenzung
Auswege?
Abgewiesene Asylsuchende können nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz ein Härtefallgesuch einreichen. Die Anforderungen dafür sind hoch. Unter anderem muss die Person aufzeigen können, dass sie sehr gut integriert ist und sehr gute Deutschkenntnisse hat. Eine Arbeitszusicherung muss sie ebenfalls vorweisen können.
Mehr Informationen
– SRF Dokfilm: Endstation Nothilfe
– SRF Rundschau: Nothilfe - die Situation der Kinder
– Kampagne von Amnesty International: Sackgasse Nothilfe
– Hintergrundtexte: Bündnis Wo Unrecht zu Recht wird
– Blogbeiträge zum Nothilfesystem bei Riggi Asyl